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Werbeagentur

Faire Regeln für ein erfolgreiches Geschäft:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Klein & Rose GmbH für Leistungen gegenüber Kunden.

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All Right, Continue.

I Allgemeiner Abschnitt

1. Geltungsbereich

1.1. Die Klein & Rose GmbH (Handelsregister: HRB 114450) (nachfolgend „K&R“ genannt) übernimmt für ihre Auftraggeber (nachfolgend „Kunde(n)“ genannt) die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich von Werbung, Marketing und Kommunikation sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen, wie zum Beispiel Video- & Fotoproduktionen, Webdesign & -Entwicklung, Website-Hosting, Printdesign, Marken- & Logodesign und Social Media-Marketing (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“ genannt).

1.2 Die folgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Angebote und Leistungen, die K&R gegenüber dem Kunden erbringt. Insoweit gelten die Regelungen des Allgemeinen Abschnittes (Ziffer I. der AGB) für alle Leistungen. In Bezug auf Leistungen im Bereich Video- und Fotoproduktion, Web-Hosting, Webdesign und -Entwicklung, Branding und Design sowie Online- und Social Media Marketing gelten zusätzlich die Regelungen im Besonderen Abschnitt (Ziffer II. der AGB) unter-halb der für die jeweiligen, vorgenannten Leistungen gekennzeichneten Abschnitte.

1.3 Die AGB gelten nur, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

1.4 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen K&R und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden und / oder eines Dritten sowie Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur bei Bestätigung durch K&R in Textform. Stillschweigen von K&R gegenüber anderslautenden Bedingungen, auch in einem eventuellen Bestätigungsschreiben, gilt nicht als Bestätigung im Sinne von S. 1. Geschäftsbedingungen des Kunden und / oder eines Dritten, auf die in Bestellformularen, Einkaufsbedingungen oder Ähnlichem verwiesen wird, widerspricht K&R hiermit vorsorglich.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote / Kostenvoranschläge von K&R sind freibleibend. Sie sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden anzusehen, das der Annahme durch K&R bedarf.

2.2 Verträge kommen zustande, indem K&R entsprechende Angebote des Kunden durch Bestätigung in Textform annimmt. K&R behält sich vor, entsprechende Angebote auch durch sofortige Leistungserbringung konkludent anzunehmen.

2.3 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von K&R in Textform bestätigt worden sind.

3. Leistungsgegenstand und –umfang, Beauftragung Dritter

3.1 Art und Umfang der durch K&R zu erbringenden Leistungen (nachfolgend „vertragsgegenständliche Leistungen“ genannt) bestimmen sich nach den Inhalten des Angebotes / Kostenvoranschlages von K&R.

3.2 Grundlage für die inhaltliche Tätigkeit von K&R sind die Vorgaben des Kunden und die Ergebnisse von Besprechungen mit dem Kunden, durch welche die vertragsgegenständlichen Leistungen präzisiert werden können. Im Übrigen steht K&R ein gestalterischer / künstlerischer Freiraum zu.

3.3 Fertigt K&R von einer die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffenden Besprechung (vgl. Ziffer I.3.2) mit dem Kunden ein Protokoll an, ist der Inhalt des Protokolls maßgeblich, sofern der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Zugang des Protokolls widerspricht.  

3.4 Einen bezifferbaren, werblichen Erfolg schuldet K&R dem Kunden nicht. Ebenfalls schuldet K&R nicht die Schutzfähigkeit ihrer Leistungen gemäß des Marken-, Design, Urheber- oder Patentrechts.

3.5 K&R ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte als Erfüllungsgehilfen zu erbringen.

3.6 Beauftragt K&R Dritte mit Leistungen, die nicht zu den vertragsgegenständlichen Leistungen von K&R gehören (nachfolgend „Fremdleistungen“ genannt), gelten die jeweiligen Dritten insoweit nicht als Erfüllungsgehilfen von K&R. K&R ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden bevollmächtigt und berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Auftrag zu geben. Die Beauftragung der jeweiligen Dritten erfolgt im Namen und für Rechnung des Kunden.

4. Einräumung von Nutzungsrechten

4.1 K&R räumt dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen von K&R zeitlich und inhaltlich insoweit ein, als dies für die Erreichung Vertragszweckes erforderlich ist (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG) und soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen (vgl. Ziffer I.4.2).

4.2 Soweit K&R Inhalte Dritter einbindet (z.B. Texte, Grafiken, Fotos, Videos etc.), wird sich K&R bemühen, die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Nutzungsrechte auf Kosten des Kunden einzuholen und K&R entsprechend Ziffer I.4.1 zu übertragen. K&R weist den Kunden auf mögliche Einschränkungen der jeweiligen Nutzungsrechte hin.

4.3 K&R übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung gemäß §§ 32, 32a UrhG. Der Kunde stellt K&R von solchen Ansprüchen frei.

4.4 Eine Bearbeitung und / oder Weiterübertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen Einwilligung von K&R in Textform.

4.5 Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der jeweils vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

4.6 Der Kunde kennzeichnet, sofern nicht anders vereinbart, die von ihm veröffentlichten Leistungen von K&R mit folgendem Urhebervermerk: „© Klein & Rose“. Nachträgliche Veränderungen der Leistungen hat der Kunde kenntlich zu machen

4.7 K&R ist berechtigt, die von K&R erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse während des Vertrages und nach Vertragsbeendigung selbst für Zwecke der Eigenwerbung und Präsentation zu verwenden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Den Kunden treffen die für die vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Mitwirkungs- und Beistellungspflichten. Hierzu gehört, dass der Kunde K&R alle Umstände unverzüglich anzeigt, die für die vertragsgegenständlichen Leistungen von Bedeutung sind.

5.2 Muss K&R aufgrund unrichtiger, unvollständiger, nicht rechtzeitig oder nachträglich geänderter Angaben oder bereitgestellter Unterlagen des Kunden Leistungen erneut vornehmen oder verzögert sich die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, oder kann eine beauftragte Fremdleistung deswegen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, geht dies zu Lasten des Kunden und trägt er die hierdurch gegebenenfalls entstehenden Mehraufwände und -Kosten.

5.3 Es obliegt dem Kunden zu überprüfen, ob die vertragsgegenständlichen Leistungen von K&R bzw. deren Nutzung gegen das Wettbewerbsrecht, Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder andere Rechte / Gesetze verstoßen. K&R weist den Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf entsprechende, erkennbare Risiken hin. K&R führt insoweit keine rechtliche Prüfung durch, kann allerdings eine solche, falls vom Kunden gewünscht, in dessen Namen und auf dessen Rechnung veranlassen. Wird K&R von Dritten in Anspruch genommen (z.B. auf Unterlassung und / oder auf Schadensersatz), stellt der Kunde K&R von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch die Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungs- bzw. Verteidigungskosten.

5.4 Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass die Verwendung von Inhalten oder Produktaussagen, die er K&R zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung stellt, nicht gegen das Wettbewerbsrecht, Rechte Dritter (Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder andere Rechte / Gesetze verstößt. Ziffer I.5.3, S. 3 – 5 gilt entsprechend.  

6. Abnahme

6.1 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen von K&R nach deren Erhalt zu prüfen. Eine Leistung von K&R gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen sieben Werktagen Tagen nach Erhalt der Leistungen in Textform Vorbehalte erhebt und hierbei die etwaigen Mängel konkret bezeichnet, aufgrund derer die Leistung nicht als vertragsgemäß akzeptiert wird.

6.2 Eine Abnahme darf nicht aus gestalterischen / künstlerischen Gründen verweigert werden.

6.3 Eine Leistung gilt spätestens mit der Zahlung der Vergütung oder ihrer Nutzung als abgenommen.

6.4 Diese Ziffer I.6 gilt nicht hinsichtlich Leistungen im Bereich Web-Hosting.

7. Vergütung, Kosten für Fremdleistungen, Reisekosten

7.1 Der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Diese bemisst sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand auf der Grundlage der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Stundensätze und Preislisten von K&R.

7.2 Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf Grund vom Kunden gewünschter Anpassungen und / oder Änderungen entsteht und der nicht von K&R zu vertreten ist.

7.3 K&R weist den Kunden rechtzeitig darauf hin, sofern Leistungen gesondert zu vergüten sind, und legt diesbezüglich ein Nachtragsangebot. Insoweit gelten die Regelungen in Ziffer I.2 entsprechend.

7.4 Kosten für Fremdleistungen (z.B. Honorare für externe Fotografen, Influencer, Make-Up-Artists, Fotomodelle; Mieten für Eventlocations; Kosten für Druckereien, für geschaltete Werbung auf Drittkanälen, -Plattformen und / oder auf Werbeanlagen etc.) trägt der Kunde zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in nachgewiesener Höhe. Für die Auswahl, Beauftragung und Koordination von Fremdleistungen behält sich K&R vor, ein Handling-Fee in Höhe von bis zu 10 % der jewei-ligen Fremdleistung zu berechnen.    

7.5 Reisekosten von K&R, inklusive etwaiger Transportkosten für (Flug-)Gepäck und Equipment, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen entstehen, trägt der Kunde ebenfalls in nachgewiesener Höhe, wobei folgende Reisekostenrichtlinie gilt: Hotel 3-4 Sterne, Bahn 2. Klasse, Flug innereuropäisch Economy-Class, 60 Cent / km für KFZ ausgehend vom Standort Frankfurt am Main, Mietwagen der Mittelklasse.

7.6 Kündigt der Kunde nach Vertragsschluss das Vertragsverhältnis, ist er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die K&R durch Nichterbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erspart. Abweichend von dieser Ziffer I.7.6 gilt hinsichtlich Leistungen im Bereich Video- und Fotoproduktion Ziffer II.1.7.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen von K&R sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

8.2 K&R ist berechtigt, einen Vorschuss für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu verlangen. Das Verlangen und die Höhe des Vorschusses gehen aus dem Angebot / Kostenvoranschlag von K&R hervor. Der Vorschuss darf in Höhe von bis zu 30 % der im Angebot / Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kalkulation verlangt werden, bei einem Angebot / Kostenvoranschlag von über 5.000,00 € (netto) bis zu 50 %.

8.3 K&R ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.

8.4 Abweichend von Ziffern I.8.2 und I.8.3 gilt hinsichtlich Leistungen im Bereich Web-Hosting Ziffer II.2.10.

8.5 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

9. Gewährleistung

9.1 Bei Sach- und Rechtsmängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

9.2 Der Kunde hat die von K&R erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt, aber vor der ersten Verwendung, zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder die Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich offensichtlicher oder bekannter Mängel einschließlich sich hieraus ergebender Folgemängel.

9.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

10. Haftung

10.1 K&R haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie unbeschränkt.

10.2 K&R haftet zudem unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

10.3 Die Haftung von K&R bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) ist der Höhe nach begrenzt auf den nach der Art des Auftrags vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.4 Im Übrigen ist die Haftung von K&R ausgeschlossen. Soweit die Haftung von K&R ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5 K&R übernimmt, über die ihr etwaig obliegenden Auswahl- und Überwachungspflichten hinaus, auch keine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung von Fremdleistungen.

11. Kündigung

11.1 K&R ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) die Vertragsdurchführung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich geworden ist, (ii) der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere seine Zahlungs- und Mitwirkungspflicht, verstößt und die Pflichtverletzung trotz Abmahnung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen fortsetzt, (iii) berechtigte Bedenken hinsichtlich des Zahlungsvermögens des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung von K&R fristgemäß weder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen erbringt.

11.2 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.

12. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt wird K&R von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereiches von K&R liegende Ereignis, durch das K&R ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. K&R wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. K&R wird sich bei Eintritt höherer Gewalt mit dem Kunden über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht erbrachte Leistung nachgeholt werden soll.

13. Datenschutz

13.1 Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.

13.2 Soweit K&R personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der als Anlage zu den AGB beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung als vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen bezüglich dieser AGB oder des erteilten Auftrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und gelten nur für den betreffenden Auftrag.

14.2 Soweit eine der Bedingungen dieser AGB oder eine Bedingung eines Auftrages unwirksam ist oder wird, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bedingung eine solche, deren Wirkung dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Ziel am Nächsten kommt.

14.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt / Main.

14.4 Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts Anwendung.

II. Besonderer Abschnitt

1. Video- und Fotoproduktion

1.1 Der Kunde hat etwaige Drehgenehmigungen für den Produktionsort und / oder das Einverständnis des Grundstücksbesitzers des Produktionsortes selbst einzuholen.

1.2 Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass die Anfertigung und die Veröffentlichung der Video- und / oder Fotoaufnahmen nicht die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzen. Die gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen der Abgebildeten holt der Kunde ein. Ziffer I.5.3, S. 3 – 5 gilt entsprechend.

1.3 Für die Postproduktion von Video- und / oder Fotomaterial steht K&R eine Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen nach Produktion zu, sofern nicht abweichend zwischen den Parteien geregelt.

1.4 Das von K&R Video- und / oder Fotomaterial wird dem Kunden mittels gängiger Video- und / oder Fotoabspielformate auf einem üblichen Speichermedium oder via Onlineübertragung übermittelt.

1.5 Die Übermittlung von offenen Daten, Datenträgern, Arbeitsdateien, ungeschnittenem Originalmaterial, Behind the scenes – Material oder ähnlichen Inhalten sind nicht Bestandteil der vertragsgegenständlichen Leistung. K&R ist berechtigt, solches Material für Zwecke der Eigenwerbung und Präsentation zu verwenden.

1.6 Für den Fall, dass der Kunde eine bereits terminierten Video- und / oder Fotoproduktion absagt, ohne dass dies K&R zu vertreten hat, gilt bezüglich der Zahlungsverpflichtungen des Kunden Folgendes: Der Kunde hat die bis zum Zeitpunkt der Absage erbrachten Leistungen in voller Höhe zu vergüten. Darüber hinaus sind die bis zum Zeitpunkt der Absage bereits entstandenen Reisekosten, Kosten für beauftragte Fremdleistungen und Kosten für die Beauftragung von Erfüllungsgehilfen von K&R in voller Höhe, abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen, durch den Kunden zu erstatten. Im Hinblick auf noch nicht erbrachte Leistungen stehen K&R als Ersatz für den entgangenen Gewinn sowie für im Übrigen entstandene Schäden, abhängig vom Zeitpunkt der Absage, folgende Anteile vom Nettoauftragswert zu: (i) Bis 2 Wochen vor dem Termin: 15 %, (ii) Bis 1 Woche vor dem Termin: 25 %, (iii) Bis 1 Tag vor dem Termin: 80 %, (iv) Am Tag des Termins: 95 %. Die Geltendmachung von weitergehenden Schäden bleibt vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass K&R ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als die oben angesetzten Pauschalen entstanden sind.

2. Web-Hosting

2.1 K&R stellt dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zum Zwecke des Betriebs einer Internetseite oder sonstigen Webanwendung zur Verfügung („Web-Hosting“). Hierzu bedient sich K&R der Server und der Software des Anbieters Webflow Inc., 398 11th St. Fl 2, San Francisco, USA (nachfolgend „Webflow“ genannt).

2.2 K&R gewährt eine Verfügbarkeit der vorgenannten Leistungen am Übergabepunkt von mindestens 99 % im Jahresdurchschnitt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Webflow.

2.3 Störungen in der Verfügbarkeit infolge von höherer Gewalt (vgl. Ziffer I.12.), von Cyberangriffen, oder von vergleichbaren Ereignissen werden für die Berechnung der Verfügbarkeit gemäß Ziffer II.2.2 nicht berücksichtigt.

2.4 Von K&R nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den Endgeräten des Kunden und dem Übergabepunkt.

2.5 Der Kunde hat etwaige Störungen unverzüglich und in Textform an K&R zu melden und möglichst präzise zu beschreiben, insbesondere unter Benennung der Bedingungen, unter denen die Störung auftritt sowie der Symptome und Auswirkungen der Störung, und, soweit möglich, zu visualisieren (z.B. per Screenshot).

2.6 Eine Reaktion seitens K&R auf Störungsmeldungen des Kunden ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr gewährleistet.

2.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf den zur Verfügung gestellten Systemressourcen keine Daten abzulegen und / oder K&R zu übermitteln, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

2.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten, die er auf den zur Verfügung gestellten Systemressourcen ablegt und / oder an K&R übermittelt, zu sichern, um sie im Fall eines Verlustes replizieren zu können.

2.9 Der Vertrag in Bezug auf Leistungen des Website-Hosting wird, sofern nicht anders vereinbart, für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn eine der Parteien nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende die Kündigung ausspricht.

2.10 K&R ist berechtigt, die für das Web-Hosting vereinbarte Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit unmittelbar nach Vertragsschluss dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verlängerung des Vertrages.

3. Webdesign und –Entwicklung

3.1 K&R entwickelt und erstellt für den Kunden Websites und sonstige Webanwendungen („Webdesign- und Entwicklung“). Eine sich gegebenenfalls anschließende Wartung und Pflege der Webanwendung durch K&R ist nicht Leistungsgegenstand von Webdesign und – Entwicklung und somit gesondert zu vereinbaren.  

3.2 K&R übermittelt dem Kunden sogenannte Wireframes – Strukturskizzen –, die Aufbau, Inhalte und grobes Layout der Webanwendung darstellen. Nach Freigabe der Strukturskizzen durch den Kunden setzt K&R diese zum finalen Design um. Nach Freigabe des finalen Designs setzt K&R dieses auf technischer Ebene zur finalen Webanwendung um.

3.3 In der vereinbarten Vergütung ist (i) bei der Gestaltung der Strukturskizzen, (ii) bei der Umsetzung der Strukturskizzen zum finalen Design und (iii) bei der Umsetzung zur finalen Webanwendung jeweils eine Korrekturschleife von jeweils maximal 3 Stunden Zeitaufwand enthalten.

3.4 K&R verwendet Programmiersprachen, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.

3.5 Falls vom Kunden gewünscht, liefert K&R standardisierte Empfehlungen für in die Webanwendungen einzubindende Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutzhinweise). K&R führt insoweit keine rechtliche Prüfung durch, kann allerdings eine solche, falls vom Kunden gewünscht, in dessen Namen und auf dessen Rechnung veranlassen.

4. Branding und Design

4.1 K&R entwickelt und erstellt für den Kunden das Corporate Design, zum Beispiel in Form von Logos („Branding und Design“).

4.2 K&R übermittelt dem Kunden im ersten Schritt zwei Rohentwürfe eines Designs, z.B. eines Logodesigns. Unter Berücksichtigung des Feedbacks durch den Kunden entwirft K&R im zweiten Schritt auf Basis der Erstentwürfe ein finales Design.

5. Online- und Social Media Marketing

5.1 K&R unterstützt den Kunden umfassend im Online- und Social Media-Marketing („Online- und Social Media Marketing“). Dies umfasst unter anderem: Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und / oder Social Media Aktivitäten; inhaltliche, gestalterische und technische Umsetzung solcher Aktivitäten, insbesondere auf den Social Media Kanälen des Kunden; Planung, Schaltung und Auswertung von Werbung und Kampagnen, zum Beispiel von Facebook- / Instagram Ads.

5.2 Soweit K&R zur Durchführung des Online- und Social Media Marketings Leistungen Dritter (z.B. der Social Media Plattformen) in Anspruch nimmt und der Kunde K&R hierfür ein bestimmtes Werbebudget zur Verfügung stellt, ist K&R berechtigt, insoweit vom Kunden Vorkasse zu verlangen.

Anlage zu AGB: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO ("AV-Vertrag")

AV-Vertrag herunterladen

Anlage zu AGB: Preisliste K&R (Stand: März 2024)

Preisliste herunterladen

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©Klein & Rose GmbH, Stand der AGB: März 2024